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Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG

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Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG ist von der Aquila Capital als geschlossener Solarenergiefonds aufgelegt worden. Der seit 2010 existierende Fonds investiert nach eigenen Angaben in zwei schlüsselfertigen Photovoltaikanlagen mit je ca. 12 MWp in Südfrankreich. Die Anlagen sollen von der hohen Sonneneinstrahlung und den garantiert hohen Einspeiseerlösen profitieren. Sie produzieren seit 2011 Strom.

Das Fondsvolumen beträgt nach Prospektangaben ca. Euro 103 Mio. Das Eigenkapitalvolumen soll Euro 27,5 Mio. betragen. Die Laufzeit soll 20 Jahre betragen. Ab 2012 sind Auszahlungen in Höhe von 6,75 % p.A. prognostiziert.

Laut dem Geschäftsbericht 2014 waren im Zeitraum 2011 bis 2015 Auszahlungen in Höhe von insgesamt 27,00 % geplant. Tatsächlich wurden jedoch Auszahlungen von lediglich 15,50 % vorgenommen. Dies ergibt eine Abweichung von 11,50 %.

Im Frühjahr 2015 habe ein Gutachten eine überdurchschnittlich hohe altersbedingte Veränderung der Solarmodule (Degradation) der Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG ergeben. Daraufhin sind im Oktober 2015 alle Solarmodule als fehlerhaft gemeldet worden. Nach Absprache mit der finanzierenden ist beschlossen worden, dass bis zum Abschluss der Modul-Überprüfung keine Auszahlungen an die Anleger vorzunehmen sind.

Ende November 2015 wurden die Anleger informiert, dass geringere Auszahlungen als ursprünglich geplant zu erwarten sind. Dies wurde mit der geringeren Stromproduktion und den niedrigen Zinsen begründet.

Aquila SolarINVEST III

Nach Angaben der Handelsplattform www.zweitmarkt.de wurden Beteiligungen an der Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG am 16.09.2016 zu einem Kurs von 46,5 % gehandelt.

Die negative Entwicklung des Fonds bedeutet unter Umständen erhebliche Verluste für die Anleger.

Die Anleger müssen die finanziellen Verluste nicht tatenlos hinnehmen. In vielen Fällen bestehen erfolgsversprechende Handlungsmöglichkeiten.

Oftmals werden Anleger nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligungen an einem geschlossenen Fonds aufgeklärt. Im Beratungsgespräch werden nur hohe Renditen und Sicherheiten in Aussicht gestellt und die Risiken verharmlost oder relativiert. Beteiligungen an einem geschlossenen Fonds sind jedoch äußerst risikoreich und in der Regel nicht für konservative und sicherheitsorientierte Anleger geeignet.

Überprüfung Ihrer Ansprüche – Aquila SolarINVEST III

Die Anwälte der Kanzlei Herfurtner überprüfen sämtliche in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG.

Ansprüche können sich auch dann ergeben, wenn nicht über an die beratende Bank geflossene Provisionen (sog. Kick-Backs / Rückvergütungen) aufgeklärt worden ist. Denn Banken und Sparkassen sind stets verpflichtet ihre Kunden über die anfallenden Rückvergütungen aufzuklären. Diese Aufklärung soll gewährleisten, dass der Bankkunde erkennen kann, ob ihm geeignete Produkte empfohlen werden oder aber bei seiner Bank ggf. ein Interessenkonflikt besteht, weil der Berater an erster Stelle an seine hohe Provision denkt.

Weiterhin kommen Ansprüche aus Prospekthaftung wegen  fehlerhaften Angaben in einem Emissionsprospekt in Betracht. Emissionsprospekte werden auch immer wieder erst bei Zeichnung oder kurze Zeit zuvor oder gar nicht übergeben. Dies hat zur Folge, dass die Übergabe damit als verspätet gilt und die Berater sich nicht auf die im Prospekt enthaltenen Risikohinweise berufen können.

Der Beitrag Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG erschien zuerst auf Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner.


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